Fachschule Sozialpädagogik - Vollzeit

Berufsqualifizierende Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d).

2 Jahre

Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistenz

Staatlich anerkannte*r Erzieher*in

Die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik zielt darauf ab, die Schüler*innen in die Lage zu versetzen, selbständig und eigenverantwortlich Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern wahrzunehmen.
Dazu gehören u.a. Tageseinrichtungen für Kinder, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, sozialpädagogische Tätigkeiten in der Schule sowie Tätigkeiten im Arbeitsbereich „Menschen mit besonderen Bedürfnissen“.

Während der praktischen Ausbildung in diesem Bildungsgang besteht ein regelmäßiger direkter Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen. Aus diesem Grund muss ein Immunschutz gegen Masern und ggf. Hepatitis A/B bestehen.

Übersteigt die Zahl der Bewerber*innen die Aufnahmekapazität, so entscheidet der Aufnahmeausschuss über die Aufnahme unter Berücksichtigung des Leistungsstandes und unter Beachtung der gültigen rechtlichen Vorgaben.

Fachschule Sozialpädagogik - Vollzeit auf einen Blick

Aufnahmevoraussetzung

  • Staatlich geprüfte*r Sozialpädagogische*r Assistent*in (Noten: Deu + BbL + Praxis = 3)
  • Weitere mögliche Aufnahmevoraussetzungen sind unter „Sonstige Informationen“ zu finden
  • Die gesundheitliche Eignung wird durch eine ärztliche Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz geprüft
  • Bei Zusage für die Aufnahme in dieser Schulform ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a BZRG vorzulegen.

Höchster erreichbarer Abschluss

Staatlich anerkannte*r Erzieher*in (Bachelor Professional im Sozialwesen)

Struktur

  • 2400 Stunden Theorie und 600 Stunden Praxis

Dauer

2 Jahre

Perspektiven

  • Zusätzlich wird die Allgemeine Fachhochschulreife erworben.

Nächste Termine

  • Samstag, 7. Februar 2026, 10-13 Uhr
    iba - Tag (Informieren, Beraten, Anmelden)
  • Freitag, 20. Februar 2026
    Anmeldeschluss: Bewerbung über das Online-Portal

Eine der nachfolgenden Anforderungen ist zu erfüllen:

  • Staatlich geprüfte*r Sozialpädagogische*r Assistent*in (Noten: Deu + BbL + Praxis = 3)
  • Gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung (entspricht dem kompetenzorientierten Qualifikationsprofil der Sozialpädagogischen Assistenz) und + 600 Zeitstunden Praxis in für die Sozialpädagogische Assistenz einschlägigen Praxisfeldern
  • Nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einer Berufsbezeichnung (staatl. geprüfte Sozialpädagogische Assistenz) eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt hat (+ Eignungsprüfung, falls Noten zur Aufnahme nicht erreicht)
  • Klasse 12 der Fachoberschule – Gesundheit und Soziales – in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik (+ Eignungsprüfung)
  • Die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte*r Kinderpfleger*in“ oder „staatlich anerkannte*r Kinderpfleger*in“ besitzt und eine min. dreijährige Tätigkeit in diesem Beruf im Umfang von mind. 50% einer Vollzeittätigkeit ausgeübt hat

Bei den folgenden Aufnahmevoraussetzungen ist zusätzlich eine weitere Bedingung zu erfüllen:

  • Staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in
  • Staatlich geprüfte*r Atem-, Sprech- und Stimmlehrer*in
  • Ergotherapeut*in
  • Logopäde*in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
  • Hebamme oder Entbindungshelfer
  • Pflegefachkraft, sofern der Vertiefungseinsatz im Bereich der pädiatrischen Versorgung durchgeführt wurde
  • Gesundheits- und Sozialmanager*in

zusätzlich entweder

  1. Von einer Fachschule – Sozialpädagogik – begleiteter Praxisanteil von mind. 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern oder
  2. Ausübung eine für die Fachrichtung einschlägige hauptberufliche prakt. Tätigkeit von mind. 1 Jahr

Die abschließend aufgeführte Aufnahmevoraussetzung:

  • Wer einen pädagogischen Hochschulabschluss erworben hat und
  1. entweder - ein von einer Hochschule oder einer Fachschule - Sozialpädagogik - begleitetes Praktikum von mindestens 600 Zeitstunden in für die sozialpädagogische Assistenzausbildung einschlägigen Praxisfeldern erbracht hat oder
  2. 1200 Zeitstunden in für die sozialpädagogische Assistenzausbildung einschlägigen Praxisfeldern tätig war

Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:

• Deutsch/ Kommunikation
• Englich/ Kommunikation
• Politik
• Naturwissenschaft
• Mathematik
• Religion

Berufsbezogener Lernbereich - Theorie:

Klasse 1:
• Entwicklung professioneller Perspektiven
• Diversität und Inklusion
• Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen I
• Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung
• Pädagogische Arbeit mit Gruppen
• Optionale Lernangebote

Klasse 2:
• Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung
• Individuelle Lebenslagen
• Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen II
• Erziehungs- und Bildungspartnerschaften
• Optionale Lernangebote

Berufsbezogener Lernbereich – Praxis:

• Reflexion der Praktischen Ausbildung
• Durchführung der Praktischen Ausbildung

Die Praktische Ausbildung von insgesamt 600 Zeitstunden muss in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene durchgeführt werden. Sie erfolgt in zwei Tätigkeitsbereichen mit Menschen in verschiedenen Altersstufen (0-3, 3-6, 6-10, 10-14, 14-21, über 21).

Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne persönlich zu diesem Bildungsangebot.

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