Berufsqualifizierende Fachschule Sozialpädagogik (Vollzeit)
Vollzeit – Ausbildungsdauer 2 Jahre
Voraussetzungen
Staatl. geprüfte Sozialpädagogische Assistentinnen/staatl. geprüfte Sozialpädagogischer Assistent (Noten: Deu + BbL + Praxis = 3)
• Gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung
• Nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einer Berufsbezeichnung (staatl. geprüfte Sozialpädagogische Assistenz) eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt hat. (+ Eignungsprüfung, falls Noten zur Aufnahme nicht erreicht)
• Klasse 12 der Fachoberschule – Gesundheit und Soziales – in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik (+ Eignungsprüfung)
• Die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "staatlich geprüfte Kinderpflegerin/staatlich geprüfter Kinderpfleger" oder staatlich anerkannte Kinderpflegerin/staatlich anerkannter Kinderpfleger besitzt und eine mind. dreijährige Tätigkeit in diesem Beruf im Umfang von mind. 50% einer Vollzeittätigkeit ausgeübt hat.
• Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger
• Staatlich geprüft...
Hinweis
Unter Downloads zur Information und für die Anmeldung:
- Ärztliche Bescheinigungen (Nachweise) zur Weitergabe an den Hausarzt und Vorlage in der Schule am Einschulungstag
Das Formular für die praktische Ausbildung\Praxiseinrichtung folgt bis Ende März und ist dann auch unter den o. g. Downloads zu finden.
