Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz berufsbegleitend in Teilzeit/Quereinstieg
Berufsqualifizierende Ausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenzen (m/w/d).
Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistenz
Die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz tätigkeitsbegleitend in Teilzeit zielt darauf ab, den Bewerber*innen, die bereits in sozialpädagogischen Einrichtungen tätig sind, neben ihrer Berufstätigkeit einschlägig zu qualifizieren. Sie erhalten grundlegende Kompetenzen für die Tätigkeit um als pädagogische Fachkraft mit Kindern im Alter von 0 – 10 Jahren zu arbeiten. Die berufliche Tätigkeit der Sozialpädagogischen Assistenz ist v. a. durch Mitwirkung und Unterstützung gekennzeichnet. Sie tragen in den Einrichtungen bzw. Gruppen Teilverantwortung und sind auf die enge Zusammenarbeit mit Erzieherinnen/ Erziehern angewiesen.
Während der praktischen Ausbildung in diesem Bildungsgang besteht ein regelmäßiger direkter Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen. Aus diesem Grund muss ein Immunschutz gegen Masern und ggf. Hepatitis A/B bestehen.
Übersteigt die Zahl der Bewerber*innen die Aufnahmekapazität, so entscheidet der Aufnahmeausschuss über die Aufnahme unter Berücksichtigung des Leistungsstandes und unter Beachtung der gültigen rechtlichen Vorgaben.
Im Zuge der Aufnahmevoraussetzungen werden Einzelbetreuungen in der Schulbegleitung nicht als Praktikum anerkannt.
Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz berufsbegleitend in Teilzeit/Quereinstieg auf einen Blick
Aufnahmevoraussetzung
- Erfolgreicher Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogik oder
- Hochschulzugangsberechtigung (Hochschulreife/Fachhochschulreife) oder
- Min. zweijährige Berufsausbildung + Sek. I Realschulabschluss oder
- Min. 15 Monate lang eine sozialpädagogische Tätigkeit mit Kindern von 0-10 Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Ganztagsbetreuung im Umfang von 50% einer Vollzeitarbeitskraft ausgeübt und an einer auf die Tätigkeit bezogenen pädagogischen Qualifizierungsmaßnahme im Umfang von mindestens 160 Stunden teilgenommen hat.
Höchster erreichbarer Abschluss
Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistenz
Struktur
- Durchführung einer praktischen Ausbildung von insgesamt 420 Zeitstunden (regulär) bzw. 600 Zeitstunden (bei Quereinstieg) in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen.
Dauer
1,5 Jahr
Perspektiven
- Ein erfolgreicher Abschluss stellt die Aufnahmevoraussetzung für die Fachschule Sozialpädagogik dar.
- Der Erwerb des Erweiterten Sek. I berechtigt zum Besuch jeder Schulform des Sek. II.
Nächste Termine
Ausbildungsbeginn im Februar:
Die Anmeldung erfolgt nach den Sommerferien bis zum 20. November eines Jahres über das Online-Portal.
Ausbildungsbeginn im August:
Die Anmeldung wird zwischen dem 01. Februar und dem 20. Februar eines Jahres über das Online-Portal eingereicht.
Ansprechperson
Die Ausbildung findet tätigkeitsbegleitend donnerstags in Distanzunterricht (15 Uhr - 20 Uhr) und freitags in Präsensunterricht (08 Uhr - 15 Uhr) statt. Zusätzlich findet der Unterricht an einzelnen ausgewählten Samstagen statt.
Tätigkeitsübergreifender Lernbereich mit den Fächern:
• Deutsch/Kommunikation
• Englisch/Kommunikation
• Politik
• Mathematik
• Religion
• Sport
Tätigkeitsbezogener Lernbereich - Theorie - mit den Modulen:
• Entwicklung beruflicher Identität
• Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
• Pädagogische Konzepte
• Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
• Arbeit mit Familien
• Optionales Lernangebot und Bezugspersonen
Tätigkeitsbezogener Lernbereich - Praxis – mit den Modulen:
• Reflexion der praktischen Ausbildung
• Durchführung der praktischen Ausbildung
Schüler*innen, die in die BFS Sozialpädagogische Assistenz aufgenommen werden wollen, müssen ihre gesundheitliche Eignung nachweisen. Diese liegt nur vor, wenn gewährleistet ist, dass für den/die Bewerber*in keine Gefahr einer berufstypischen Infektion besteht und auch von ihr/ihm keine Gefährdung ausgeht. Die gesundheitliche Eignung wird durch eine ärztliche Erstuntersuchung nach dem JArbSchG geprüft.
Bei Zusage für die Aufnahme in dieser Schulform ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30a BZRG vorzulegen.

