Berufsfachschule Metalltechnik
Mit Metallwissen den Grundstein legen.
Min. Hauptschulabschluss, Sek I Hauptschulabschluss
Erw. Sek. I
Die Berufsfachschule -Metalltechnik- ist eine einjährige Berufsfachschule, in der die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres des Ausbildungsberufes Metallbauer*in in theoretischem und praktischem Unterricht vermittelt werden.
Durch eine Verbindung von berufsübergreifenden und berufsbezogenen Bildungsinhalten im Unterricht soll das Verständnis für die technischen, gesellschaftlichen und politischen Zusammenhänge geweckt und gefördert werden.
Der erfolgreiche Besuch kann auf die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Metallbauer*in als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden.
In die Berufsfachschule -Metalltechnik- kann aufgenommen werden, wer mindestens den Hauptschulabschluss nachweist. Bei schwachen schulischen Leistungen wird jedoch empfohlen, vorher die Berufseinstiegsschule zu besuchen.
Berufsfachschule Metalltechnik auf einen Blick
Aufnahmevoraussetzung
- Min. Hauptschulabschluss Klasse 9.
- Bei schwachen schulischen Leistungen wird jedoch empfohlen, vorher die Berufseinstiegsschule zu besuchen.
Höchster erreichbarer Abschluss
Anerkennung als erstes Ausbildungsjahr bei einschlägiger Ausbildung im Anschluss, Erweiterter Sek. I
Struktur
- Im berufsbezogenen Lernbereich sind mindestens vier Wochen im Betrieb enthalten. Wird diese praktische Ausbildung nicht im beruflichen Schwerpunkt absolviert, ist ein erfolgreicher Abschluss nicht möglich.
Dauer
1 Jahr (Vollzeit, inkl. mind. 4 Wochen praktische Ausbildung)
Perspektiven
Der erfolgreiche Besuch kann auf die Berufsausbildung in Ausbildungsberufen der Metalltechnik als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden.
Schüler*innen, welche mit dem Sek. I Realschulabschluss aufgenommen wurden, können den erweiterten Sek. I erwerben.
Nächste Termine
- Samstag, 7. Februar 2026, 10-13 Uhr
iba - Tag (Informieren, Beraten, Anmelden) - Freitag, 20. Februar 2026
Anmeldeschluss: Bewerbung über das Online-Portal
Ansprechperson
Berufsübergreifende Fächer:
• Deutsch/Kommunikation
• Fremdsprache/Kommunikation
• Politik
• Sport
• Religion
Berufsbezogener Lernbereich
Theorie und Praxis in den Lernfeldern:
• Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
• Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
• Herstellen von einfachen Baugruppen
• Warten technischer Systeme
• Technische Mathematik (nur Theorie)
1. Abschlusszeugnis:
Bitte bringen Sie am ersten Schultag das Original oder eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses von der abgebenden Schule mit.
2. Beratungsbescheinigung der Agentur für Arbeit:
Für die Aufnahme in die Berufsfachschule wird eine Beratungsbescheinigung der Agentur für Arbeit benötigt, die von der Berufsberatung ausgestellt wird. Bitte bringen Sie diese Bescheinigung zur Einschulung mit.
3. Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz über die Berufsfähigkeit:
Da die Ausbildung in der Einjährigen Berufsfachschule als erstes Ausbildungsjahr anerkannt werden kann bzw. anerkannt wird, ist für den fachpraktischen Unterricht eine Bescheinigung der Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz durch einen niedergelassenen Arzt vorzulegen. Falls parallel der Eintritt in eine betriebliche Ausbildung erwogen wird, erhalten Jugendliche Berechtigungsscheine zur Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bei ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die Erstuntersuchungsbescheinigung gilt bis zu 14 Monate nach der Untersuchung und kann nach Abschluss der Berufsfachschule bei Eintritt in das Berufsleben dem jeweiligen Arbeitgeber ausgehändigt werden.
4. Praktische Ausbildung in einem Betrieb („Betriebspraktikum“):
In der Berufsfachschule Metalltechnik findet eine praktische Ausbildung in einem geeigneten Betrieb statt. Der Zeitraum erstreckt sich über einen Zeitraum von vier Wochen. Ggf. wird der Zeitraum auf zwei Praktika aufgeteilt. Hierbei handelt es sich um verpflichtende Ausbildungs-zeiten in einem Betrieb. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich rechtzeitig und eigenständig bei einschlägigen Betrieben bewerben. Der genaue Termin bzw. die genauen Termine können auf der Hompage der BBS Buchholz eingesehen werden. Weitere Erläuterungen erfolgen bei der Einschulung. Es kommen folgende Berufsbilder in Frage: Metallbauer*in, Konstruktionsmechaniker*in, Feinmechaniker*in, Schmied*in und Industriemechaniker*in. Weitere Berufsfelder sind: Kfz-Mechatroniker*in, Anlagenmechaniker*in, Fluggerätemechaniker*in, Betriebe aus dem Bereich Heizung, Klima, Sanitär, Solaranlagen, Gerüstbau, Zweiradmechaniker*in, Land- und Forstmaschinenmechaniker*in, Elektriker*in o. ä. Zusätzlich zu der praktischen Ausbildung im Betrieb ist ein zweiwöchentlicher Aufenthalt in unserer Partnerschule EUC Syd in Dänemark geplant. Die Kosten werden für alle Schüler*innen vollständig durch das Erasmus+-Programm finanziert.
5. Lern- und Arbeitsmittel:
Fachbücher für die Berufsfachschule können gegen eine Gebühr von der Schule ausgeliehen oder gekauft werden. Im berufsbezogenen Unterricht (Fachpraxis und Fachtheorie) sowie in den Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs (z. B. Deutsch, Englisch, Politik, Sport, Religion) sind weitere Lern- und Arbeitsmittel erforderlich. Für die Ausbildung im fachpraktischen Unterricht sind eine geeignete Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe erforderlich. Diese sind gleich zu Beginn des Schuljahres anzuschaffen. Genauere Informationen zu Art und Ausführung der Arbeitskleidung bzw. der Sicherheitsschuhe werden am ersten Schultag bekanntgeben. Die Eignung von vorhandener Arbeitskleidung kann geprüft werden.
6. Kosten:
Bitte planen Sie ein, dass für die Ausleihe von evtl. eingesetzten Lehrbüchern eine Leihgebühr zu entrichten ist (ca. 35 €). Des Weiteren entstehen Kosten für Mediengeld (20 €) und Werkzeugpfand (ca. 70 €). Die genauen Beträge und Informationen zum Ablauf des Ausleihverfahrens werden bei der Einschulung bekanntgegeben.
Downloads
In der Berufsfachschule Metalltechnik müssen zwei praktische Ausbildungen (Betriebspraktika) absolviert werden:
Block I von 30.11. bis 11.12.2026
Block II von 12.04. bis 23.04.2027
Manchmal läuft es nicht so wie geplant. Wenn während der praktischen Ausbildungszeit durch unsere Schüler*in ein Schaden entsteht, kann unter Umständen ein Ausgleich durch den kommunalen Schadensausgleich über den Landkreis Harburg als Schulträger erfolgen. Dabei handelt es sich um einen subsidiären Schutz. Eine bestehende private Haftpflichtversicherung der Schülerin / des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten ist vorrangig in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie dieses Formular für eine Schadensmeldung bei der Schule und schicken Sie uns die Unterlagen gesammelt an den hier genannten Ansprechpartner zu; wir leiten die Schadensmeldung dann entsprechend an den Schulträger weiter. Bitte dokumentieren Sie den Schaden am besten gleich sorgfältig, damit es am besten keine Rückfragen gibt und der Schaden schnell behoben werden kann. Sollte es bereits einen Schriftverkehr mit einer privaten Versicherung des/der Schüler*in geben, fügen Sie diesen hier bitte zusammen mit den Fotos bei.
Ansprechperson
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