Berufsfachschule Holztechnik
Holz erleben. Technik beherrschen. Zukunft sichern.
Min. Hauptschulabschluss, Sek I Hauptschulabschluss
Erw. Sek. I
Die Berufsfachschule Holztechnik ist eine einjährige Berufsfachschule, in der die theoretischen und praktischen Inhalte des ersten Ausbildungsjahres des Berufs Tischler*in vermittelt werden.
Darüber hinaus erhalten die Schüler*innen das Tischer-Schreiner-Maschinen-Zertifikat (TSM I).
Nach Absprache mit den Tischlereibetrieben im Landkreis Harburg wird der Besuch der Berufsfachschule Holztechnik i. d. R. als erstes Ausbildungsjahr angerechnet.
Die Berufsfachschule -Holztechnik- wird im Landkreis Harburg nur an den Berufsbildenden Schulen Buchholz i. d. N. angeboten.
Voraussetzung für die Aufnahme ist mindestens ein Hauptschulabschluss. Bei schwachen schulischen Leistungen wird jedoch empfohlen, vorher die Berufseinstiegsschule zu besuchen.
Berufsfachschule Holztechnik auf einen Blick
Aufnahmevoraussetzung
- Min. Hauptschulabschluss Klasse 9.
- Bei schwachen schulischen Leistungen wird jedoch empfohlen, vorher die Berufseinstiegsschule zu besuchen.
Höchster erreichbarer Abschluss
Anerkennung als erstes Ausbildungsjahr bei einschlägiger Ausbildung im Anschluss, Erweiterter Sek. I
Struktur
- Im berufsbezogenen Lernbereich sind mindestens vier Wochen im Betrieb enthalten. Wird diese praktische Ausbildung nicht im beruflichen Schwerpunkt absolviert, ist ein erfolgreicher Abschluss nicht möglich.
Dauer
1 Jahr (Vollzeit, inkl. mind. 4 Wochen praktische Ausbildung)
Perspektiven
Der erfolgreiche Besuch kann auf die Berufsausbildung Tischler*in als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden.
Schüler*innen, welche mit dem Sek. I Realschulabschluss aufgenommen wurden, können den erweiterten Sek. I erwerben.
Nächste Termine
- Samstag, 7. Februar 2026, 10-13 Uhr
iba - Tag (Informieren, Beraten, Anmelden) - Freitag, 20. Februar 2026
Anmeldeschluss: Bewerbung über das Online-Portal
Ansprechperson
Downloads
Berufsübergreifende Fächer:
• Deutsch/Kommunikation
• Fremdsprache/Kommunikation
• Politik
• Sport
• Religion
Berufsbezogener Lernbereich:
Theorie mit den Lernfeldern:
• Einfache Produkte aus Holz herstellen
• Zusammengesetzte Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen
• Produkte aus unterschiedlichen Werkstoff en herstellen
• Kleinmöbel herstellen
Praxis in den Lernfeldern:
• Einfache Produkte aus Holz herstellen
• Zusammengesetzte Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen
• Produkte aus unterschiedlichen Werkstoff en herstellen
• Kleinmöbel herstellen
1. Abschlusszeugnis:
Bitte bringen Sie am ersten Schultag das Original oder eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses von der abgebenden Schule mit.
2. Beratungsbescheinigung der Agentur für Arbeit:
Für die Aufnahme in die Berufsfachschule wird eine Beratungsbescheinigung der Agentur für Arbeit benötigt, die von der Berufsberatung ausgestellt wird. Bitte bringen Sie diese Bescheinigung zur Einschulung mit.
3. Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz über die Berufsfähigkeit:
Da die Ausbildung in der Einjährigen Berufsfachschule als erstes Ausbildungsjahr anerkannt werden kann bzw. anerkannt wird, ist für den fachpraktischen Unterricht eine Bescheinigung der Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz durch einen niedergelassenen Arzt vorzulegen. Falls parallel der Eintritt in eine betriebliche Ausbildung erwogen wird, erhalten Jugendliche Berechtigungsscheine zur Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bei ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die Erstuntersuchungsbescheinigung gilt bis zu 14 Monate nach der Untersuchung und kann nach Abschluss der Berufsfachschule bei Eintritt in das Berufsleben dem jeweiligen Arbeitgeber ausgehändigt werden.
4. Praktische Ausbildung in einem Betrieb („Betriebspraktikum“):
In der Berufsfachschule Holztechnik findet eine praktische Ausbildung in einem geeigneten Betrieb statt. Die Dauer der praktischen Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von vier Wochen. Ggf. wird der Zeitraum auf zwei zweiwöchige Praktika aufgeteilt. Hierbei handelt es sich um verpflichtende Ausbildungszeiten in einem Betrieb. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich rechtzeitig und eigenständig bei einschlägigen Betrieben bewerben. Der genaue Termin bzw. die genauen Termine können auf der Homepage der BBS Buchholz eingesehen werden. Weitere Erläuterungen erfolgen bei der Einschulung. Es kommt das folgende Berufsbild Tischler*in in Frage.
5. Lern- und Arbeitsmittel:
Fachbücher für die Berufsfachschule können gegen eine Gebühr von der Schule ausgeliehen oder gekauft werden. Im berufsbezogenen Unterricht (Fachpraxis und Fachtheorie) sowie in den Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs (z. B. Deutsch, Englisch, Politik, Sport, Religion) sind weitere Lern- und Arbeitsmittel erforderlich. Für die Ausbildung im fachpraktischen Unterricht sind eine geeignete Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe erforderlich. Diese sind gleich zu Beginn des Schuljahres anzuschaffen. Genauere Informationen zu Art und Ausführung der Arbeitskleidung bzw. der Sicherheitsschuhe werden am ersten Schultag bekanntgeben. Die Eignung von vorhandener Arbeitskleidung kann geprüft werden. Eine Liste mit den erforderlichen Lehr- und Lernmaterialien ist auf der Homepage gesondert angeführt.
6. Kosten:
Bitte planen Sie ein, dass für die Ausleihe des eingesetzten Lehrbuchs eine Leihgebühr zu entrichten ist (ca. 17 €). Des Weiteren entstehen Kosten für Mediengeld (20 €), Berichtsheft (ca. 12 €) und Werkzeugpfand (30 €). Die genauen Beträge und Informationen zum Ablauf des Ausleihverfahrens werden bei der Einschulung bekanntgegeben.
Downloads
In der Berufsfachschule Holztechnik müssen zwei praktische Ausbildungen (Betriebspraktika) absolviert werden:
Block I von 28.09. bis 09.10.2026
Block II von 01.03. bis 19.03.2027 (einschließlich eine Woche TSM1)
Allgemeines für die Fachtheorie:
- Ordner, Format A4, mit breitem Rücken oder etwas Vergleichbares
- Register für verschiedene Fächer/Fachbereiche
- Taschenrechner (nicht programmierbar, keine Smartphone-Nutzung!)
Fachbuch:
- Das Fachbuch für die BFS kann gegen eine Gebühr von der Schule ausgeliehen oder gekauft werden (weitere Verwendung in den Fachstufen!).
- Titel: Holztechnik Fachkunde (Verlag: Europa, ISBN 978-3-7585-4229-9, 27. Auflage 2026)
Berufsbezogenes Zeichnen:
- Zeichenstifte (Druckminenstifte 0,3 mm oder 0,35 mm, 0,5 mm und 0,7 mm, H-Minen!)
- Ersatzminen (H-Minen)
- Radiergummi (Empfehlung: neu, weich, weiß)
- Zeichenplatte A3 (Zeichenkopf nicht erforderlich)
- Zeichendreieck (Schenkellänge ca. 15 cm; Millimetereinteilung auf den Schenkelseiten!)
- Zirkel (mittelschwere Ausführung mit Verstellrad)
- Lochkreisschablone (bis ca. 36 mm Durchmesser)
- Zeichenblätter (20 Stück A4-Zeichenkarton, mittelschwere Qualität mit ca. 150 g/m2)
- Zeichenblätter (10 Stück A3-Zeichenkarton, Qualität wie oben)
Fachpraxis:
- Arbeitsschuhe (Sicherheitsschuhe S1 mit Stahlkappe)
- Arbeitshose (beige, evtl. mit Kniepolstern)
- Gliedermaßstab („Zollstock“)
- Bleistift (Härte HB) und Radiergummi
- Ein Vorhängeschloss (mittlere Größe) mit zwei Schlüsseln
- Klemmbrett
Pfand: Das Werkzeugpfand beträgt 30 €.
Weitere Hinweise:
- Die Medienkosten (für Kopien etc.) betragen pro Schuljahr und Schüler/Schülerin 20 EUR; bei Teilzeitschülern 5 EUR.
- Das erforderliche Berichtsheft wird von der Berufsschule besorgt. Die Kosten (ca. 12,00 €) trägt der/die Auszubildende.
- Minderjährige Schüler*innen müssen zu Schuljahresbeginn ein Gesundheitszeugnis vorweisen.
Manchmal läuft es nicht so wie geplant. Wenn während der praktischen Ausbildungszeit durch unsere Schüler*in ein Schaden entsteht, kann unter Umständen ein Ausgleich durch den kommunalen Schadensausgleich über den Landkreis Harburg als Schulträger erfolgen. Dabei handelt es sich um einen subsidiären Schutz. Eine bestehende private Haftpflichtversicherung der Schülerin / des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten ist vorrangig in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie dieses Formular für eine Schadensmeldung bei der Schule und schicken Sie uns die Unterlagen gesammelt an den hier genannten Ansprechpartner zu; wir leiten die Schadensmeldung dann entsprechend an den Schulträger weiter. Bitte dokumentieren Sie den Schaden am besten gleich sorgfältig, damit es am besten keine Rückfragen gibt und der Schaden schnell behoben werden kann. Sollte es bereits einen Schriftverkehr mit einer privaten Versicherung des/der Schüler*in geben, fügen Sie diesen hier bitte zusammen mit den Fotos bei.
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