Berufsfachschule Hauswirtschaft
Deine Zukunft in der Hauswirtschaft beginnt hier.
Min. Hauptschulabschluss, Sek I Hauptschulabschluss
Erw. Sek. I
Die einjährige Berufsfachschule Hauswirtschaft vermittelt eine fachpraktische und fachtheoretische Grundausbildung in der Hauswirtschaft und erweitert die Allgemeinbildung.
Der erfolgreiche Besuch kann auf die Dauer der Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter*in angerechnet werden.
In die Berufsfachschule -Hauswirtschaft und Pflege- kann aufgenommen werden, wer mindestens den Hauptschulabschluss nachweist. Bei schwachen schulischen Leistungen wird jedoch empfohlen, vorher die Berufseinstiegsschule zu besuchen.
Berufsfachschule Hauswirtschaft auf einen Blick
Aufnahmevoraussetzung
- Min. Hauptschulabschluss Klasse 9.
- Bei schwachen schulischen Leistungen wird jedoch empfohlen, vorher die Berufseinstiegsschule zu besuchen.
Höchster erreichbarer Abschluss
Anerkennung als erstes Ausbildungsjahr bei einschlägiger Ausbildung im Anschluss, Erweiterter Sek. I
Struktur
- Im berufsbezogenen Lernbereich sind mindestens vier Wochen im Betrieb enthalten. Wird diese praktische Ausbildung nicht im beruflichen Schwerpunkt absolviert, ist ein erfolgreicher Abschluss nicht möglich.
Dauer
1 Jahr (Vollzeit, inkl. mind. 4 Wochen praktische Ausbildung)
Perspektiven
Der erfolgreiche Besuch kann auf die Berufsausbildung Hauswirtschafter*in als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden.
Schüler*innen, welche mit dem Sek. I Realschulabschluss aufgenommen wurden, können den erweiterten Sek. I erwerben.
Nächste Termine
- Samstag, 7. Februar 2026, 10-13 Uhr
iba - Tag (Informieren, Beraten, Anmelden) - Freitag, 20. Februar 2026
Anmeldeschluss: Bewerbung über das Online-Portal
Ansprechperson
Berufsübergreifende Fächer:
• Deutsch/Kommunikation
• Fremdsprachen/Kommunikation oder Wahlpflichtangebote
• Politik
• Sport
• Religion
Berufsbezogener Lernbereich:
• Fachtheorie in verschiedenen Lernfeldern
• Fachpraxis in verschiedenen Lernfeldern
1. Abschlusszeugnis:
Bitte bringen Sie am ersten Schultag das Original oder eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses von der abgebenden Schule mit.
2. Beratungsbescheinigung der Agentur für Arbeit:
Für die Aufnahme in die Berufsfachschule wird eine Beratungsbescheinigung der Agentur für Arbeit benötigt, die von der Berufsberatung ausgestellt wird. Bitte bringen Sie diese Bescheinigung zur Einschulung mit.
3. Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz über die Berufsfähigkeit:
Da die Ausbildung in der Einjährigen Berufsfachschule als erstes Ausbildungsjahr anerkannt werden kann bzw. anerkannt wird, ist für den fachpraktischen Unterricht eine Bescheinigung der Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz durch einen niedergelassenen Arzt vorzulegen. Falls parallel der Eintritt in eine betriebliche Ausbildung erwogen wird, erhalten Jugendliche Berech¬ti¬gungs¬scheine zur Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bei ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Die Erstuntersuchungsbescheinigung gilt bis zu 14 Monate nach der Untersuchung und kann nach Abschluss der Berufsfachschule bei Eintritt in das Berufsleben dem jeweiligen Arbeitgeber ausgehändigt werden.
4. Praktische Ausbildung in einem Betrieb („Betriebspraktikum“):
In der Berufsfachschule Hauswirtschaft findet eine praktische Ausbildung in einem geeigneten Betrieb statt. Die Dauer der praktischen Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von vier Wochen. Hierbei handelt es sich um verpflichtende Ausbildungszeiten in einem Betrieb. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich rechtzeitig und eigenständig bei einschlägigen Betrieben bewerben. Der genaue Termin kann auf der Hompage der BBS Buchholz eingesehen werden. Weitere Erläuterungen erfolgen bei der Einschulung. Als Berufsbild ist der/die Hauswirtschafter*in vorgesehen.
5. Lern- und Arbeitsmittel:
Fachbücher für die Berufsfachschule können gegen eine Gebühr von der Schule ausgeliehen oder gekauft werden. Im berufsbezogenen Unterricht (Fachpraxis und Fachtheorie) sowie in den Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs (z. B. Deutsch, Englisch, Politik, Sport, Religion) sind weitere Lern- und Arbeitsmittel erforderlich. Eine detaillierte Aufstellung der erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel wird am ersten Schultag ausgegeben.
6. Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz:
Eine gesundheitliche Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 43 ist für die Arbeit im Fachpraxisunterricht erforderlich. Diese wird durch das Gesundheitsamt des Landkreises Harburg am Anfang des Schuljahres in der Schule durchgeführt. Über etwaige Kosten entscheidet das Gesundheitsamt.
7. Kosten:
Bitte planen Sie ein, dass für die Ausleihe von evtl. eingesetzten Lehrbüchern eine Leihgebühr zu entrichten ist (ca. 30 €). Des Weiteren entstehen Kosten für Mediengeld (20 €) und den Fachpraxisunterricht (ca. 40 €). Die genauen Beträge und Informationen zum Ablauf des Ausleihverfahrens werden bei der Einschulung bekanntgegeben.
Downloads
In der Berufsfachschule Hauswirtschaft muss eine praktische Ausbildung (Betriebspraktikum) absolviert werden:
Block I von 08.02. bis 07.03.2027
Manchmal läuft es nicht so wie geplant. Wenn während der praktischen Ausbildungszeit durch unsere Schüler*in ein Schaden entsteht, kann unter Umständen ein Ausgleich durch den kommunalen Schadensausgleich über den Landkreis Harburg als Schulträger erfolgen. Dabei handelt es sich um einen subsidiären Schutz. Eine bestehende private Haftpflichtversicherung der Schülerin / des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten ist vorrangig in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie dieses Formular für eine Schadensmeldung bei der Schule und schicken Sie uns die Unterlagen gesammelt an den hier genannten Ansprechpartner zu; wir leiten die Schadensmeldung dann entsprechend an den Schulträger weiter. Bitte dokumentieren Sie den Schaden am besten gleich sorgfältig, damit es am besten keine Rückfragen gibt und der Schaden schnell behoben werden kann. Sollte es bereits einen Schriftverkehr mit einer privaten Versicherung des/der Schüler*in geben, fügen Sie diesen hier bitte zusammen mit den Fotos bei.
Ansprechperson
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