Berufsfachschule Bautechnik
Vom Wunsch zur Wirklichkeit. Finden Sie Ihren Beruf im handwerklichen Bereich.
Min. Hauptschulabschluss, Sek I Hauptschulabschluss
Erw. Sek. I
Die Berufsfachschule Bautechnik ist eine einjährige Berufsfachschule, in welcher die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres der Ausbildungsberufe der Bautechnik in theoretischem und praktischem Unterricht vermittelt werden.
Der erfolgreiche Besuch kann auf die Berufsausbildung in Ausbildungsberufen im Bereich Bautechnik im Landkreis Harburg als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden. Darunter fallen z. B. Ausbildungsberufe wie Zimmerer*in, Maurer*in, Stahlbetonbauer*in oder Tiefbauer*in.
In die Berufsfachschule -Bautechnik- kann aufgenommen werden, wer mindestens den Hauptschulabschluss nachweist. Bei schwachen schulischen Leistungen wird jedoch empfohlen, vorher die Berufseinstiegsschule zu besuchen.
Berufsfachschule Bautechnik auf einen Blick
Aufnahmevoraussetzung
- Min. Hauptschulabschluss Klasse 9.
- Bei schwachen schulischen Leistungen wird jedoch empfohlen, vorher die Berufseinstiegsschule zu besuchen.
Höchster erreichbarer Abschluss
Anerkennung als erstes Ausbildungsjahr bei einschlägiger Ausbildung im Anschluss, Erweiterter Sek. I
Struktur
- Im berufsbezogenen Lernbereich sind mindestens vier Wochen im Betrieb enthalten. Wird diese praktische Ausbildung nicht im beruflichen Schwerpunkt absolviert, ist ein erfolgreicher Abschluss nicht möglich.
Dauer
1 Jahr (Vollzeit, inkl. mind. 4 Wochen praktische Ausbildung)
Perspektiven
Der erfolgreiche Besuch kann auf die Berufsausbildung in Ausbildungsberufen der Bautechnik als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden.
Schüler*innen, welche mit dem Sek. I Realschulabschluss aufgenommen wurden, können den erweiterten Sek. I erwerben.
Nächste Termine
- Samstag, 7. Februar 2026, 10-13 Uhr
iba - Tag (Informieren, Beraten, Anmelden) - Freitag, 20. Februar 2026
Anmeldeschluss: Bewerbung über das Online-Portal
Ansprechperson
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Berufsübergreifende Fächer:
• Deutsch/Kommunikation
• Fremdsprache/Kommunikation
• Politik
• Sport
• Religion
Berufsbezogener Lernbereich:
Theorie in den Lernfeldern:
• Einrichten einer Baustelle
• Erschließen und Gründen eines Bauwerkes
• Mauern eines einschaligen Baukörpers
• Herstellen eines Stahlbetonbauteiles
• Herstellen einer Holzkonstruktion
• Beschichten und Bekleiden eines Bauteiles
Praxis in den Lernfeldern:
• Einrichten einer Baustelle
• Erschließen und Gründen eines Bauwerkes
• Mauern eines einschaligen Baukörpers
• Herstellen eines Stahlbetonbauteiles
• Herstellen einer Holzkonstruktion
• Beschichten und Bekleiden eines Bauteils
1. Abschlusszeugnis:
Bitte bringen Sie am ersten Schultag das Original oder eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses von der abgebenden Schule mit.
2. Beratungsbescheinigung der Agentur für Arbeit:
Für die Aufnahme in die Berufsfachschule wird eine Beratungsbescheinigung der Agentur für Arbeit benötigt, die von der Berufsberatung ausgestellt wird. Bitte bringen Sie diese Bescheinigung zur Einschulung mit.
3. Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz über die Berufsfähigkeit:
Da die Ausbildung in der Einjährigen Berufsfachschule als erstes Ausbildungsjahr anerkannt werden kann bzw. anerkannt wird, ist für den fachpraktischen Unterricht eine Bescheinigung der Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz durch einen niedergelassenen Arzt vorzulegen. Falls parallel der Eintritt in eine betriebliche Ausbildung erwogen wird, erhalten Jugendliche Berechtigungsscheine zur Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bei ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die Erstuntersuchungsbescheinigung gilt bis zu 14 Monate nach der Untersuchung und kann nach Abschluss der Berufsfachschule bei Eintritt in das Berufsleben dem jeweiligen Arbeitgeber ausgehändigt werden.
4. Praktische Ausbildung in einem Betrieb („Betriebspraktikum“):
In der Berufsfachschule Bautechnik findet eine praktische Ausbildung in einem geeigneten Betrieb statt. Die Dauer der praktischen Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von vier Wochen. Ggf. wird der Zeitraum auf zwei zweiwöchige Praktika aufgeteilt. Hierbei handelt es sich um verpflichtende Ausbildungszeiten in einem Betrieb. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich rechtzeitig und eigenständig bei einschlägigen Betrieben bewerben. Der genaue Termin bzw. die genauen Termine können auf der Hompage der BBS Buchholz eingesehen werden. Weitere Erläuterungen erfolgen bei der Einschulung. Es kommen für die Berufsfachschule Bautechnik folgenden Berufsbilder in Frage: Hochbaufacharbeiter*in, Ausbaufacharbeiter*in und Tiefbaufacharbeiter*in. Zusätzlich zu der praktischen Ausbildung im Betrieb ist ein zweiwöchentlicher Aufenthalt in unserer Partnerschule EUC Syd in Dänemark geplant. Die Kosten werden für alle Schüler*innen vollständig durch das Erasmus+-Programm finanziert.
5. Lern- und Arbeitsmittel:
Fachbücher für die Berufsfachschule können gegen eine Gebühr von der Schule ausgeliehen oder gekauft werden. Im berufsbezogenen Unterricht (Fachpraxis und Fachtheorie) sowie in den Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs (z. B. Deutsch, Englisch, Politik, Sport, Religion) sind weitere Lern- und Arbeitsmittel erforderlich. Für die Ausbildung im fachpraktischen Unterricht sind eine geeignete Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe erforderlich. Diese sind gleich zu Beginn des Schuljahres anzuschaffen. Genauere Informationen zu Art und Ausführung der Arbeitskleidung bzw. der Sicherheitsschuhe werden am ersten Schultag bekanntgeben. Die Eignung von vorhandener Arbeitskleidung kann geprüft werden. Eine Liste mit den erforderlichen Lehr- und Lernmaterialien ist auf der Homepage gesondert angeführt.
6. Kosten:
Bitte planen Sie ein, dass für die Ausleihe von evtl. eingesetzten Lehrbüchern eine Leihgebühr zu entrichten ist (ca. 15 €). Des Weiteren entstehen Kosten für Mediengeld (20 €), Berichtsheft (ca. 10 €) und Werkzeugpfand (30 €). Die genauen Beträge und Informationen zum Ablauf des Ausleihverfahrens werden bei der Einschulung bekanntgegeben.
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In der Berufsfachschule Bautechnik müssen zwei praktische Ausbildungen (Betriebspraktika) absolviert werden:
Block I von 28.09. bis 09.10.2026
Block II von 19.04. bis 30.04.2027 (unter Vorbehalt)
Benötigte Materialien für die Fachpraxis:
- Arbeitskleidung (vorzugsweise Berufskleidung; es soll eine Zollstocktasche vorhanden sein)
- Sicherheitsschuhe S3 (vorgeschrieben)
- Gliedermaßstab
- Zimmererbleistift
- Schloss mit 2 Schlüsseln (das Schloss nicht zu klein wählen)
- Klemmbrett DIN A4
Benötigte Materialien für die Fachtheorie:
- Ordner DIN A4 (8,0 cm dick)
- Registraturen 20x (es sind keine farbigen notwendig)
- Ringbucheinlagen (Blätter) DIN A4 (ausschließlich kariert!!!)
- Taschenrechner (2-Zeilen-Display empfohlen)
- Zeichenplatte DIN A3 (für Linkshänder sind die Platten von Faber oder Städtler besser geeignet, da die Zeichenschiene einhändig links und rechts sicher fixierbar is)
- Bleistifte (2H, HB und 2B)
- Bleistiftanspitzer
- Radiergummi (weich, weiß, kein farbiges)
- Zirkel (ideal mit Verlängerung, wird in der Regel auch in den Fachstufen benötigt)
- Geodreieck (Schenkellänge 20 cm von Faber Castell mit Zentimeteranzeige)
- Lineal 30 cm oder kl. Geodreieck
- Farbstifte (in rot, blau, grün, gelb und schwarz)
Erwähnte Firmen sind eine Empfehlung kein Muss. Materialien, die man bereits besitzt können selbstverständlich genutzt werden.
Benötigte Materialien für den Sportunterricht:
- Sportkleidung (Kleidung, die nicht vor und nach dem Sportunterricht getragen wird)
- Turnschuhe (mit heller Sohle)
- Waschzeug/Duschzeug (in der Sporthalle kostet das Wasser nichts)
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Manchmal läuft es nicht so wie geplant. Wenn während der praktischen Ausbildungszeit durch unsere Schüler*in ein Schaden entsteht, kann unter Umständen ein Ausgleich durch den kommunalen Schadensausgleich über den Landkreis Harburg als Schulträger erfolgen. Dabei handelt es sich um einen subsidiären Schutz. Eine bestehende private Haftpflichtversicherung der Schülerin / des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten ist vorrangig in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie dieses Formular für eine Schadensmeldung bei der Schule und schicken Sie uns die Unterlagen gesammelt an den hier genannten Ansprechpartner zu; wir leiten die Schadensmeldung dann entsprechend an den Schulträger weiter. Bitte dokumentieren Sie den Schaden am besten gleich sorgfältig, damit es am besten keine Rückfragen gibt und der Schaden schnell behoben werden kann. Sollte es bereits einen Schriftverkehr mit einer privaten Versicherung des/der Schüler*in geben, fügen Sie diesen hier bitte zusammen mit den Fotos bei.
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