Berufsqualifizierende Fachschule Sozialpädagogik (Teilzeit, Berufsbegleitend)
Teilzeit, Berufsbegleitend – Ausbildungsdauer 3 Jahre
Voraussetzungen
Staatl. geprüfte Sozialpädagogische Assistentinnen/staatl. geprüfte Sozialpädagogischer Assistent (Noten: Deu + BbL + Praxis = 3)
• Gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung
• Nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einer Berufsbezeichnung (staatl. geprüfte Sozialpädagogische Assistenz) eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt hat. (+ Eignungsprüfung, falls Noten zur Aufnahme nicht erreicht)
• Klasse 12 der Fachoberschule – Gesundheit und Soziales – in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik (+ Eignungsprüfung)
• Die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung staatlich geprüfte Kinderpflegerin/staatlich geprüfter Kinderpfleger oder staatlich anerkannte Kinderpflegerin/staatlich anerkannter Kinderpfleger besitzt und eine mind. dreijährige Tätigkeit in diesem Beruf im Umfang von mind. 50% einer Vollzeittätigkeit ausgeübt hat.
• Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger
• Staatlich geprüfte ...
Hinweis
Unter Downloads zur Information und für die Anmeldung finden Sie die folgende Unterlagen zur Vorlage in der Schule am Einschulungstag:
- Ärztliche Bescheinigungen (Nachweise) zur Weitergabe an den Hausarzt
- Praktikumsbescheinigung
